Zugelassene Hunde:

Folgende Hunde sind zum Dressurlehrgang, zum Vorbereitungslehrgang für die Brauchbarkeitsprüfung und zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen:

1.       Alle im Zuchtbuch eines dem JGHV angehörenden Zuchtvereins/Verbandes eingetragenen Jagdhunde.

2.       Im Ausland gezüchtete Jagdhunde, deren Rassen durch einen zuchtbuchführenden Verein im JGHV vertreten ist und deren Ahnentafeln von diesem in sein Zuchtbuch übernommen und mit dem Aufdruck des „Sperlingshundes“ versehen ist.

3.       Im Ausland gezüchtete Jagdhunde, die nicht unter Ziffer 2 fallen, mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel, deren Identität vom VDH geprüft ist mit Zustimmung des Präsidiums des JGHV (Die Zustimmung wird einmal für die Rasse bis auf Widerruf erteilt).

4.       Alter ca. 1 Jahr

5.       Vollständige Impfung inkl. Tollwut und Zwingerhusten, Nachweis durch gültigen Impfpass (gem. Vorschriften des Internationalen Tierseuchenamtes)